Im Leben steht der Keller mindestens einmal unter Wasser, es hagelt mehrmals und wenn Rohre brechen ist der Spaß erst recht vorbei. Wie man den finanziell dicksten Batzen des Lebens richtig versichert, erfahren Sie bei uns.
WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG
Sei es nun ein defektes Leitungswasserrohr, welches einen saftigen Wasserschaden im Haus verursacht, Starkregen, der ganze Räume von aussen überflutet oder ein Schwelbrand hinter dem Herd, der innerhalb von Minuten Chaos verursacht: Die Wohngebäudeversicherung sorgt dafür, dass Ihre vermutlich größte Investition vor hohen Schadenssummen geschützt ist.
Die verschiedenen Tarifoptionen der NovaVers schützen Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Unwetter empfehlen wir Ihnen immer den Einschluss von Elementarschäden.
Die Highlight der Wohngebäudeversicherung sind u.a.:
Feuerrohbauversicherung (Feuerschutz vom ersten Tag an)
Seng- und Schmorschäden
Photovoltaikanlagen einschl. Installationen
Überspannungsschäden durch Blitz (z.B. Heizungssteuerung)
Aufräumungs- und Abbruchkosten bis 1 Mio Euro
Bewegungs- und Schutzkosten bis 250.000 Euro
Ableitungsrohre auf dem Grundstück (1.000 Euro beitragsfrei)
Rückreisekosten bei notwendigem Urlaubsabbruch
Flüssigkeitenverlust nach ersatzpflichtigem Leitungswasserschaden
Kosten für die Dekontamination von Erdreich (Austritt von Heizöl nach einem versicherten Schaden)
Mietausfall, Haftzeit bis 24 Monate
Hotelkosten für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser (100 € für 100 Tage)
Mitversicherung von Nebengebäuden
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Elementarschäden, also Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden, können gegen Beitragszuschlag in einen Vertrag integriert werden.
Die Erweiterung der Elementarschäden deckt noch folgende, weitere Punkte ab:
Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser
Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und dadurch verursachten Rückstau
Erdbeben
Erdsenkung
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen und Vulkanausbruch
Unsere Empfehlung: Die heutigen modernen Tarife verzichten auf eine Berechnung nach dem Wert 1914. Es reicht die Angabe Ihrer Wohnfläche um unbegrenzten Versicherungsschutz zu erhalten. Richtig gelesen, der Versicherer ersetzt Ihren Schaden nach Neuwert und verzichtet auf eine Überprüfung einer Unterversicherung im Schadensfall.
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Hier können Sie Ihr individuelles Angebot unverbindlich anfordern.
Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.