Die einen verzweifeln anfangs, die anderen öffnen den Schampus. Der Ruhestand ist erreicht und mit ihm viel wertvolle Freizeit. Aber auch in dieser Lebensphase, wenn die Schäfchen im vermeintlich Trockenen sind, gibt es für Senioren Stolperfallen. Wenn auch lösbare.
Senioren-Unfallversicherung
Traurig aber leider wahr, wenn ältere Menschen durch einen Unfall ins Krankenhaus kommen, steht meist eine lange Tortur an. Nach 10 Jahren bei einem Unfallversicherer kann ich Ihnen live und in Farbe bestätigen, dass Unfälle bei Senioren nicht nur häufiger sind, die Genesung ist auch meist langwieriger, die alten Knochen wollen nicht mehr so schnell verheilen. Zudem ist die Zahl der zurückbleibenden Invaliditäten deutlich höher bei Senioren. Wenn Sie dann die Kosten aufbringen müssen, zuhause noch für behindertengerechte Umbauten zu sorgen, wird´s verdammt schwer.
Wir können hier helfen und spezielle Tarife für Senioren anbieten. Verständlicherweise sind die Tarife meist etwas teurer als die für einen Zwanzigjährigen, aber die Beiträge sind nichts im Vergleich zu den Leistungen aus den Tarifen, wenn der unangenehme Fall eintritt.
Die Sterbegeldversicherung
Ja, unangenehmes Thema. Und sind wir mal ehrlich, wir alle wissen, dass der Tag kommt. Aber hier zur Aufhellung des Gemüts ein Zitat eines Unbekannten: „Eines Tages werden wir sterben…aber an allen anderen Tagen nicht“.
Hier mal eine kleine Aufzählung, warum der Bestatter durchaus eine 5-stellige Summe berechnen kann: Bestattung einschl. Ausstattung und Wäsche, Sarg, Einsargung und Überführung, Beisetzung und Gebühren, Trauer- und Zeitungsanzeigen, Grabnutzungsgebühr für Einzelgrab, Grabstein, Kränze und erste Grabbepflanzung und die Trauerfeier. Selbst bei der Feuerbestattung ist man mit fast gleicher Summe dabei.
Man kann geteilter Meinung darüber sein, wie wichtig es ist, die recht hohen Kosten für einen Sterbefall abzusichern, gerade wenn das Erbe großzügig ist. Aber hier hilft die Mathematik einen eklatanten Denkfehler zu beheben. Warum gut 10.000 € aus der „Erbmasse“ verlieren, wenn man für mtl. 30 € diese Kosten absichern kann? Umso wichtiger, wenn das Erbe nur gering ausfällt. Dann bleiben Ihre Verwandten wenigstens nicht auf den Beerdigungskosten sitzen.
Und noch ein Hinweis zum Thema Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung
Es gibt meist Seniorentarife, in denen die minderjährigen Kinder nicht mehr mitversichert sind. Es lohnt sich anzufragen, ob man den Tarif umstellen kann. Manche Gesellschaften haben zudem günstigere Rechtsschutztarife für Senioren.
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Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.