Als Eltern sollten Sie Sorge dafür tragen, dass Ihre Kinder richtig versichert sind. Es gibt, je nach Alter, verschiedene Gegebenheiten zu beachten. Wir möchten Ihnen hier einige Punkte aufzählen, auf die Sie achten sollten.
Mitversicherung in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern
Sobald Ihr Kind geboren ist, ist es automatisch in der Haftpflichtversicherung der Eltern miteingeschlossen, sofern Sie einen Familientarif beantragt haben. Bitte prüfen Sie, ob Sie als Elternteil keine Singlehaftpflicht abgeschlossen haben. Auch wenn Sie getrennt/geschieden von Ihrem Partner als Single leben, sind Kinder nur dann in der Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn Sie den Familientarif gewählt haben.
Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass der Punkt „Deliktunfähigkeit“ mitversichert ist, da Schäden für Kinder unter 7 Jahren (unter 10 Jahren im Straßenverkehr) nicht übernommen werden und Sie diese Schäden sonst selbst zahlen müssten.
Die richtige Unfallversicherung für Kinder ist günstig und wichtig.
Sie kennen das, wenn Sie Ihren Kindern beim Spielen zusehen, scheint es kein Risiko zu geben das sie scheuen. Einmal kurz weggeschaut hängen Sie in 3 Meter Höhe am Ast, baumeln und lachen. Und wenn Sie auf Ihre eigene Kindheit zurück blicken, werden Sie sich sicher an einige unangenehme Momente erinnern, woraufhin Sie im Nachgang beim Arzt saßen. Völlig normal.
Für manches Kind verlaufen Unfälle mehr als tragisch. Das hat mein Berufsalltag nach 10 Jahren bei einem Unfallversicherer gezeigt. Man kann es sich kaum vorstellen, wie schwer es für Eltern ist, mit der Situation zurecht zu kommen, dass Ihr Kind eine dauerhafte Behinderung davon tragen wird.
Sorgen Sie wenigstens dafür, dass Ihr Kind eine ausreichende Unfallversicherung hat. Die etwa 10 Euro monatlich sollten Ihnen das Wert sein. Dafür erhalten Sie Versicherungsschutz für z.B. 500.000 € bei Vollinvalidität, lebenslange Unfallrente und viele typische Kinderunfälle wie z.B. Verschlucken von Gegenständen und Lebensmittelvergiftungen (Kinder trinken einfach alles, wenn sie durstig sind, Beispiel aus eigener Erfahrung). Ebenso sind heute Nachhilfegeld, Schulausfallgeld und Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen mitversichert.
Und an dieser Stelle sagen wir auch offen: Wer Geld für Netflix, Spotify und Co. hat, kann auch sein Kind richtig versichern. Denn viel mehr kostet das auch nicht.
Früh ans Alter denken. Rentenversicherung leicht gemacht.
Spätestens wenn Ihre Kinder das 16. Lebensjahr erreicht haben (je früher, desto besser), sollten Sie sich überlegen eine private Rentenversicherung für Ihre Kinder abzuschliessen. Die Beiträge in diesem Alter sind wirklich günstig und Ihr Kind wird sich eines Tages freuen, wenn Sie Ihm einen private Rentenversicherung übertragen, deren Topf schon ordentlich gefüllt ist. Denn je früher Sie damit beginnen, um so bezahlbarer sind die Beiträge hierfür und um so mehr kommt später raus. Es ist ein gewaltiger Unterschied ob Sie erst mit 29 Jahren damit beginnen oder schon mit 16.
Unser Tip: Statt, dass Oma und Opa (die wirtschaftlich meist besser da stehen als Ihre eigenen Kinder) ihrem Enkel ständig Süßigkeiten schenken oder ein Sparbuch führen, können sie für die frühe Vorsorge einspringen. Es kann so einfach sein.
Es sind nur wenige Versicherungen die Ihr Kind wirklich benötigt, aber die drei oben genannten Versicherungen machen absolut Sinn und dewegen möchten wir Ihnen diese auch ans Herz legen. Mehr zu den o.g. Versicherungen erfahren Sie hier:
private Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Altersvorsorge
Kindheit, Schule und Studium
Worauf man bei Kindern speziell achten soll und was in der Schulphase wichtig ist
Berufseinstieg & Ausbildung
Der Ernst des Lebens beginnt und mit ihm die Vorkehrungen die Arbeitskraft abzusichern
Partnerschaft & Familie
Häuser werden gebaut, Pläne geschmiedet und Kinder gebohren - Notwendige Versicherungen helfen die Pläne zu schützen
Ruhestand
Den Ruhestand ohne Sorgen geniessen. Die Planungen dafür beginnen weit vorher.
Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.