Die „Mitt-Zwanziger“ Jahre sind erreicht und plötzlich geht alles schneller. Der erste Haushalt ist gegründet, die Partnerschaft durch zwei Ringe besiegelt und das erste Ultraschallbild vom Arzt lässt Gutes hoffen. Zeit, die neue Situation zu überdenken.
Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung – Grundwerte sichern
Wenn wir mit unseren Kunden über den Wert Ihres Hausrats sprechen, kommen viele ins Staunen. Die meisten Kunden wissen gar nicht, was ihr gesamter Hausrat, angefangen bei Strümpfen und Kaffeelöffeln über alle Kleidungsstücke bis hin zu allen elektronischen Geräten und Möbel an Wert hat. Und ja, auch die Küche gehört in fast allen Fällen zum Hausrat. Sie sollten bedenken, dass im Falle eines Komplettausfalls alles zum Neuwert versichert ist, d.h. die Neuanschaffungskosten müssen finanziell eingerechnet werden.
Hier setzen wir als Versicherungsmehrfachagenur auf die neuesten Versicherungsprodukte im Markt. Wir berechnen nicht mehr den Gesamtwert des Hausrates und versichern diesen, wir versichern nur noch die qm²-Wohnfläche und Sie erhalten vom Versicherer unbegrenzten Versicherungsschutz. Richtig, keine lästigen Versicherungssummen und Anpassungen mehr. Einmal die Wohnfläche korrekt erfasst und Sie sind unbegrenzt versichert, egal was Sie sich zukünftig anschaffen.
Und das Gleiche gilt für die Wohngebäudeversicherung. Mit dem kleinen Zusatz, dass wir Ihnen (wiederum aus eigener Erfahrung) dringend empfehlen, immer die Elementarschäden mitzuversichern. Wenn der Keller mal durch Starkregen unter Wasser steht oder Teile des Hanges für Instabilität am Gebäude sorgen, greift nur die Elementarversicherung. Auch wenn die Mitversicherung von Elementarschäden mehr Geld kostet, spätestens wenn der Schadensfall eingetreten ist, sind Sie dankbar um diese Absicherung. Gleichzeitig haben wir als Ihr Vermittler echte Bauchschmerzen hinsichtlich der immer häufiger auftretenden Unwettern, Gebäude und Hausrat ohne diesen Schutz zu versichern. Sie müssen schon echte Überzeugungsarbeit leisten, darauf verzichten zu wollen.
Rechtsschutzversicherung – Recht haben und Recht bekommen
Wer jetzt denkt, die Rechtsschutzversicherung hilft lediglich beim Klagen, hat weit gefehlt. Sie hilft auch bei der Verteidigung vor unberechtigten Forderungen gegen Sie. Die Rechtsschutzversicherung deckt im Streitfall die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachterkosten.
Das beste Beispiel ist aus dem eigenen Kundenkreis. Hierbei hat es sich um einen Verkehrsunfall gehandelt, bei dem unserem Kunden aufgefahren wurde. Klassicher Fall mag man denken, wer auffährt ist Schuld. Problem an Sache war allerdings, dass der Unfallverursacher sich im Nachgang an einen befreundeteten Anwalt gewendet und prompt behauptet hat, unser Kunde hätte den Rückwärtsgang eingelegt und zurück gesetzt. Und genau darum geht es bei der Rechtsschutzversicherung. Sie schützt Ihr Recht. Auch wenn Sie absolut nicht Schuld an einem Verkehrsunfall sind, was tun Sie, wenn Ihr Gegner einen Anwalt einschaltet?
Die Verkehrsrechtsschutz ist nur ein Baustein. Weitere Bausteine decken noch wichtigere Dinge ab. Stelllen Sie sich vor, Sie haben gerade gebaut und wollen klare Baumängel an Ihrem Haus zur Anzeige bringen. Die Nummer kann indes deutlich teurer werden. Der Privatrechtsschutz greift an dieser Stelle.
Last but not least, Sie haben vermietet oder sind selbst Mieter. Die eigenen Ansprüche im Mietrecht geltend zu machen, kann schwierig und teuer sein. Anwaltliche Hilfe ist hier immer ratsam.
Aus diesen o.g. Gründen ist eine Rechtsschutzversicherung ein sinnvolles Produkt. Die Kosten betragen für ein Rundumpaket ca. 250 – 300 € pro Jahr. Eine reine Verkehrsrechtschutz kostet ca. 80 € – 100 €.
Risikolebensversicherung – Den Partner oder die Familie für den Worst-Case absichern
An dieses Szenario will natürlich niemand denken, aber nicht ohne Grund gibt es die Risikolebensversicherung. Sie wird in der Regel gegenseitig abgeschlossen und dient dazu, im Falle einer tödlichen Krankheit oder eines Unfalltods den hinterbliebenen Partner finanziell abzusichern. Gerade wenn eine Hypothek durch einen Wohnungs- oder Hauskauf besteht und die Verbindlichkeiten noch in 6-stelliger Höhe liegen, kann diese Versicherung der Rettungsanker sein. In solch einem Fall denken manche Kunden erst mal an Restschuldversicherungen, aber das macht hinsichtlich der Beiträge und Leistungen überhaupt keinen Sinn. Deutlich mehr Sinn macht es, wenn Sie mit gerade mal 50-70 € für eine Risikolebensversicherung monatlich Haus, Hof und Partner finanziell absichern können.
Hier können Sie mehr zu den o.g. Versicherungen erfahren:
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Rechtschutzversicherung
Risikolebensversicherung (in Arbeit)
Kindheit, Schule und Studium
Worauf man bei Kindern speziell achten soll und was in der Schulphase wichtig ist
Berufseinstieg & Ausbildung
Der Ernst des Lebens beginnt und mit ihm die Vorkehrungen die Arbeitskraft abzusichern
Partnerschaft & Familie
Häuser werden gebaut, Pläne geschmiedet und Kinder gebohren - Notwendige Versicherungen helfen die Pläne zu schützen
Ruhestand
Den Ruhestand ohne Sorgen geniessen. Die Planungen dafür beginnen weit vorher.
Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.