25% ist Ihre Chance das berufliche Rentenalter aufgrund Erkrankung oder Unfall nicht zu erreichen. Die Devise ist klar: Vorsorgen solange man noch Gesund ist, denn die Arbeitskraft ist das einzige was man hat den Lebensunterhalt zu bestreiten.
BERUFSUNFÄHIGKEIT
Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen der Lebenssituation. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung können Versicherte den Alltag zumindest finanziell sorgenfrei genießen, auch wenn es gesundheitlich mal nicht so gut läuft.
Auf Wunsch kann neben einer Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) auch eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit (AU) erfolgen.
Statistisch gesehen ist heute schon jeder Vierte von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Auffällig ist, dass die psychischen Erkrankungen seit Jahren zunehmen und bereits heute den größten Anteil der Berufsunfähigen ausmachen, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparates, Unfällen und Herz- / bzw. Kreislauferkrankungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer die erste Wahl
Grundsätzlich sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund ihres Leistungsumfangs immer die erste Wahl sein. Allerdings können die Prämien für manche Berufsgruppen oder Menschen mit Vorerkrankungen sehr hoch ausfallen. In diesem Fall ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative. Was schon immer wichtig war: Versichern Sie sich solange Sie gesund sind. Bei bereits bestehenden Vorerkrankungen wird es schwieriger oder auch teurer, entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Gesetzlich sind in Deutschland Arbeitnehmer über die Erwerbsminderungsrente abgesichert, wenn sie erwerbsunfähig werden. Voraussetzung für eine Rentenzahlung ist, dass die Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Doch im Leistungsfall reicht diese Absicherung in der Regel nicht aus, um angemessen zu leben. Aus diesem Grund kann sich eine Zusatzversicherung wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnen.
Jetzt unverbindlichen Termin bei uns anfragen
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung eine sehr komplexe und beratungsintensive Materie ist, empfehlen wir Ihnen immer einen Termin bei uns im Büro. Wir nehmen uns die Zeit und besprechen Ihre finanzielle und berufliche Situation sehr genau, beleuchten alle Aspekte der verschiedenen Tarife unterschiedlicher Gesellschaften und suchen so den richtigen BU-Tarif gemeinsam mit Ihnen aus.
Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.