Der Ernst des Lebens beginnt (nein, die Schule war nur das Warm-Up). Man kommt in das Alter, in dem die erste Verantwortung übernommen werden sollte. Und damit ändern sich auch die Grundlagen für den Versicherungbedarf.
Die Altersvorsorge – je früher desto besser
Spätestens wenn das eigene Geld verdient wird, sollte man für die Rente vorsorgen, denn der Staat leistet das nicht mehr. Mittlerweile ist quasi jedem Bürger klar, dass er selbst vorsorgen muss. Die Beiträge sind wesentlich günstiger, je früher Sie beginnen (siehe auch der Hinweis bei Kindheit, Schule & Studium). Es muss nicht viel sein, was Sie mtl. dafür investieren sollten, aber tun Sie es wenigstens und schieben Sie Ihre eigene Altersvorsorge nicht auf die lange Bank. Für jedes Jahr das Sie später beginnen, müssen Sie deutlich mehr investieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung – ein Viertel aller Arbeitnehmer wird berufsunfähig
Ihre eigene Arbeitskraft und damit die körperliche (oder auch geistige) Fähigkeit sind das Einzige, womit Sie das Leben finanzieren. Es gilt diese Arbeitskraft abzusichern. Wo die Unfallversicherung nur im Falle eines Unfalls hilft, sind bei der Berufsunfähigkeit auch Krankheiten mitversichert, die zum dauerhaften Verlust des Arbeitsplatzes führen können.
Wichtigster Punkt der BU (Berufsunfähigkeitsversicherung): Sie bekommen Versicherungsschutz nur solange Sie noch gesund sind. Also nicht lange warten, wenn der erste Bandscheibenvorfall mal passiert ist oder das Kniegelenk Probleme bereitet, dann wird es schwer, die BU-Absicherung ohne Ausschlüsse oder Risikozuschläge abzuschliessen.
Achten Sie darauf, dass Sie in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung weder „abstrakt“ noch „konkret“ verweisbar sind. Was bedeutet das?
Abstrake Verweisung
Eine Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie dauerhaft, also länger als 6 Monate, nicht in der Lage sind aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall Ihren bisherigen Beruf auszuüben oder eine andere, Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen angemessenen Tätigkeit ausüben können, welche Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Kommt es zu einem Schadensfall, kann die Versicherung Sie bei dieser Formulierung auf irgendeinen anderen „angemessenen Beruf verweisen“. Allerdings nur, sofern er den Fähigkeiten entspricht und nicht wesentlich schlechter bezahlt ist. Ob Sie einen solchen Arbeitsplatz tatsächlich bekommen, ist dafür unerheblich. Die Versicherung muss nicht leisten.
Konkrete Verweisung
Eine konkrete Verweisung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer zwar seinen erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber aktuell einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, welche seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Damit ist der Versicherungsnehmer noch schlechter gestellt als bei der abstrakten Verweisung.
Rechtsschutzversicherung – Auch an das Arbeitsrecht denken
Die berufliche Situation wird immer schwieriger. Die dauerhafte Stelle bei einem einzigen Arbeitgeber von Ausbildung bis Rente ist heute utopisch. Oftmals müssen Unternehmen gewechselt werden, weil Abteilungen oder ganze Werke schliessen müssen oder es kommt vor, dass Gehaltszahlungen verspätet oder gar nicht erfolgen. Wer sich (oftmals zu Recht!) ungerecht behandelt fühlt, sollte den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Hierbei hilft die Rechtsschutzversicherung. Aber auch in vielen weiteren Punkten:
Der Privatrechtsschutz gilt für alle privaten Bereiche des Lebens, der Verkehrsrechtsschutz ist hilfreich für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger, der Rechtsschutz für Mieter und Vermieter schützt bei Streitigkeiten um die gemietete Wohneinheit und der Straf-Rechtsschutz leistet der in der Regel auch beim Vorwurf einer fahrlässig begangenen oder vorsätzlichen Straftat.
Wenn Sie mehr über die o.g. Versicherungen wissen möchten, können Sie hier weiter lesen:
Altersvorsorge (private Rentenversicherung)
Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kindheit, Schule und Studium
Worauf man bei Kindern speziell achten soll und was in der Schulphase wichtig ist
Berufseinstieg & Ausbildung
Der Ernst des Lebens beginnt und mit ihm die Vorkehrungen die Arbeitskraft abzusichern
Partnerschaft & Familie
Häuser werden gebaut, Pläne geschmiedet und Kinder gebohren - Notwendige Versicherungen helfen die Pläne zu schützen
Ruhestand
Den Ruhestand ohne Sorgen geniessen. Die Planungen dafür beginnen weit vorher.
Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.