Der wird so lange nur spielen wollen bis was umfällt. Dann wird aber nicht der Hund zur Kasse gebeten, sondern der Halter. Verdammt schlauer Pfiffi, was ?
TIERHALTERHAFTPFLICHT
In 99% aller Fälle hört Pfiffi ja, richtig? Kennen wir bereits. Nur manchmal, wirklich ganz selten, entwickelt Pfiffi ein unkontrollierbares Eigenleben. Und für dieses 1% mit ungewissem Ausgang hilft die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sicherheit für „alle Felle“.
Wir glauben, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht dafür da ist, die angeknabberte Jeans des Nachbarn zu ersetzen. Schäden im Bereich bis 50-100€ sollte man selbst übernehmen. Diese Versicherung macht dann Sinn, wenn der Hund z.B. plötzlich über die Straße fetzt, Autos ausweichen und es kracht oder wenn er bei Bekannten über das Kabel des Laptop stolpert und selbigen in den Freifall versetzt. Also immer dann, wenn die Schäden für den eigenen Geldbeutel einfach zu groß sind.
Gleicher Schutz gilt für Pferdehalter, wenn Ihr Pferd austritt und dadurch Sachschäden und/oder Verletzungen entstehen, sollten Sie deshalb vorsorgen. Die Notwendigkeit einer solchen Absicherung besteht beim Tier ebenso wie beim Menschen — denn ein Pferde- oder Hundebesitzer haftet im Falle eines Falles mit seinem gesamten Vermögen für den Schaden, den sein Tier verursacht hat.
Unsere „tierischen“ Higlights der Hundehaftpflichtversicherung auf einen Blick:
Deckungssummen bis 10 Mio. Euro
Mietsachschäden bis 5.000 Euro (SB: 20 %)
Hundewelpen des versicherten Hundes bis drei Monate nach der Geburt
Schäden durch leinenloses Führen
Ungewollter Deckakt
Die Highlights der Pferdhalterhaftpflichtversicherung
Deckungssummen bis 10 Mio. Euro
Mietsachschäden einschl. Pferdeanhänger bis 5.000 Euro (SB: 20 %)
Fohlen des versicherten Pferdes bis sechs Monate nach Geburt
Flurschäden
Private Kutschfahrten
Teilnahme an Reitturnieren bzw. Schauveranstaltungen (sofern kein Einkommen erzielt wird)
Teilnahme an Pferderennen (sofern kein Einkommen erzielt wird)
Service Info:
§ 833 des BGB regelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet,dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
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Gemeldet bei der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach§ 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Sonstige Tätigkeiten:
Sonstige Tätigkeiten: Meine Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Meine Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen: Allianz Krankenversicherung Allianz Versicherungs AG Alte Leipziger Versicherungen BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH Hallesche Krankenversicherung Barmenia Versicherungen/ Adcuri GmbH DEVK Versicherungen Deurag Rechtsschutzversicherung Die Haftpflichtkasse VVaG Gothaer Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG Konzept & Marketing Kravag Allgemeine (R+V) KS Auxilia Rechtsschutzversicherung Lebensversicherung von 1871 a.g. / Delta Direkt Lebensversicherung AG Signal lduna Allgemeine Versicherung AG Swiss Life Deutschland Swiss Life Partner VHV Versicherung Volkswohl Bund Versicherungen Württembergische Versicherung AG Zurich lnsurance plc NfD
3. Beratungsangebot:
Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Kostenfreie Beratung für den Kunden Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage/Provision von dem ProduktanbieterVersicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf) www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement: Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.